Impressum

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Alsa GmbH
Lameystraße 8
75173 Pforzheim

Handelsregister: 745327
Registergericht: Amtsgericht Mannheim

Vertreten durch:
G. Akin

Kontakt

Telefon: +49 7231 28390 40
Telefax: +49 7231 283 90 41
E-Mail: info@alsagmbh.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
41404/31283

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im
Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.

Quelle: e-recht24.de






Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

1.             Die nachstehenden Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften, die wir gegenüber dem Auftraggeber erbringen. Sie finden auch dann Anwendung, wenn im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bei einzelnen Vertragsabschlüssen nicht explizit auf diese Bedingungen verwiesen wird.

2.             Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit diese von uns schriftlich anerkannt wurden. Bedingungen des Auftraggebers, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3.             Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

4.             Sämtliche von uns erstellten Angebote, Zeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Jede unzulässige Weitergabe verpflichtet den Auftraggeber zum Schadensersatz.

5.             Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten als Auftraggeber sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

II. Geistiges Eigentum

 

1.             Die von uns erstellten Angebote, Kostenvoranschläge und Leistungsbeschreibungen unterliegen dem Schutz des geistigen Eigentums und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Jede unbefugte Nutzung oder Verbreitung dieser Unterlagen kann zu rechtlichen Schritten führen.

2.             Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Projekts zu verwenden.

III. Angebote und Kostenvoranschläge

 

1.             Unsere Angebote und Kostenvoranschläge basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Informationen und werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind jedoch rechtlich unverbindlich.

2.             Sollte sich während der Auftragsausführung herausstellen, dass zusätzliche, unvorhergesehene Arbeiten erforderlich werden, die den ursprünglichen Auftragsumfang überschreiten, werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren und ein Nachtragsangebot unterbreiten. Zusätzliche Arbeiten werden erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt.

3.             Veränderungen der Bausubstanz oder des Gesamtzustands, die nach der Schadensaufnahme eintreten, sind nicht Teil des ursprünglichen Vertrags und bedürfen einer gesonderten Regelung. Eventualpositionen sind vor Auftragsvergabe oder spätestens vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu beauftragen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich.

 

IV. Technische Trocknung

 

 

1.             Für Schäden, die infolge unzureichender bauseitiger Belüftung während der technischen Trocknung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Hierunter fallen insbesondere Schäden wie verzogene Türblätter oder beschädigte Schranktüren.

2.             Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der Trocknungsphase für eine ausreichende Belüftung zu sorgen und die Bedingungen fortlaufend zu überwachen. Ebenso ist er verantwortlich, eine ausreichende Stromversorgung (220V, 16A) bereitzustellen. Modifikationen an der Stromversorgung, insbesondere in älteren Gebäuden, sind vom Auftraggeber zu veranlassen.

3.             Die Entleerung der Wasseraufnahmebehälter der Trocknungsgeräte obliegt dem Auftraggeber oder den Bewohnern.

 

V. Arbeitsablauf und Priorisierung der Ausführungen

1.             Die Planung, Organisation und Koordination der auszuführenden Arbeiten obliegt ausschließlich uns. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, in die zeitliche Abfolge oder Priorisierung der Arbeitsschritte einzugreifen. Wir garantieren eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten unter Berücksichtigung der abgestimmten Termine, wobei der Auftraggeber in der Terminplanung eingebunden wird. Die Entscheidung über die Reihenfolge und Priorität der einzelnen Gewerke und Arbeitsschritte liegt jedoch ausschließlich in unserem Ermessen.

2.             Sollten der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte den Ablauf der Arbeiten behindern oder verzögern, behalten wir uns das Recht vor, die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Bereits erbrachte Leistungen sowie etwaige Kosten, die durch die Blockierung von Terminen oder durch organisatorische Maßnahmen entstanden sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3.             Im Falle einer erheblichen Störung des Arbeitsablaufs durch den Auftraggeber sind wir berechtigt, den Vertrag ohne Vorankündigung fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber haftet in diesem Fall für sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sowie für sonstige Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Auftragserfüllung stehen.

 

VI. Sanierungsarbeiten nach Schadensfällen

 

1.             Bei Sanierungsarbeiten in spezifischen Räumen oder Bereichen kann keine Garantie für eine exakte Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands übernommen werden. Aufgrund der Eigenschaften der verwendeten Materialien sowie der bestehenden baulichen Strukturen können geringfügige optische oder funktionale Abweichungen auftreten.

 

VII. Geringfügige Beeinträchtigungen

 

1.             Während der Durchführung von Demontage- und Remontagearbeiten kann es zu unvermeidlichen, geringfügigen Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen oder Einrichtungen kommen. Dies können beispielsweise leichte Kratzer, Dellen oder Absplitterungen an Türzargen, Fensterrahmen oder Bodenbelägen sein. Der Auftraggeber erkennt an, dass derartige Beeinträchtigungen trotz größter Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Eine Haftung für solche geringfügigen Schäden ist ausgeschlossen.

 

VIII. Auswirkungen von Arbeiten

 

1.             Durch handwerkliche Tätigkeiten wie das Schneiden von Materialien oder das Anmischen von Baustoffen können erhebliche Verschmutzungen entstehen. Trotz sorgfältiger Arbeit kann eine Ausbreitung von Staub und Schmutz in angrenzende Räume nicht immer vollständig verhindert werden.

2.             Nach Abschluss der Arbeiten werden die betroffenen Bereiche von uns besenrein hinterlassen. Eine darüber hinausgehende Reinigung ist nicht im Leistungsumfang enthalten, es sei denn, diese wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

IX. Abstimmungen und Auswahl

 

1.             Im Rahmen der Auftragserfüllung kann es erforderlich sein, Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl von Materialien oder Produkten zu treffen. Solche Abstimmungen erfolgen in der Regel mündlich und werden nicht immer schriftlich dokumentiert. Der Auftraggeber erkennt an, dass mündliche Vereinbarungen hinsichtlich Material- oder Produktauswahl verbindlich sind.

2.             Reklamationen in Bezug auf die Auswahl von Materialien müssen unverzüglich, spätestens jedoch am selben Werktag, schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Beanstandung, gilt das Material oder Produkt als genehmigt.

 

X. Zahlungsvereinbarungen

 

1.             Unsere Rechnungen sind wie folgt zu begleichen:

a.           Abschlagsrechnungen sind nach Erhalt unverzüglich und ohne Abzug fällig.

b.           Endrechnungen sind spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

2.             Sollte die Zahlung durch Dritte (z.B. Versicherungen, Hausverwaltungen) nicht innerhalb der Frist erfolgen, haftet der Auftraggeber persönlich für die Begleichung der Rechnung.

3.             Im Falle eines Nicht-Versicherungsschadens trägt der Auftraggeber die vollständigen Kosten der Arbeiten.

 

XI. Eigentumsvorbehalt

 

1.             Die von uns gelieferten und eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum.

2.             Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, die gelieferten Materialien zurückzufordern oder zu demontieren. Etwaige Kosten für den Ausbau trägt der Auftraggeber.

 

XII. Wiedereinbau von Kundenkomponenten

 

1.             Für den Wiedereinbau von kundeneigenen Bauteilen oder Materialien, die im Zuge unserer Arbeiten ausgebaut wurden, übernehmen wir keine Haftung. Dies betrifft insbesondere Dichtungen, Sanitärgegenstände sowie Möbelstücke.

 

XIII. Drittrechnungen

 

1.             Rechnungen von Drittanbietern, die im Rahmen der Auftragserfüllung anfallen, werden mit einem Verwaltungskostenaufschlag von 25 % weiterberechnet. Dieser Aufschlag deckt die zusätzlichen administrativen Aufwendungen.

 

XIV. Mängel, Gewährleistung und Haftung

 

1.             Offensichtliche Mängel sind binnen zehn (10) Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich anzuzeigen.

2.             Bei berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserem Ermessen zur Nacherfüllung, sei es durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, berechtigt. Weitere Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, sofern der Mangel nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits beruht.

3.             Unsere Haftung ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.




XVII. Schlussbestimmungen

 

1.             Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

2.             Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist unser Unternehmenssitz.

3.             Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

4.     Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.


 

XV. Gebäudetrocknung und Leckageortung

 

Wir schulden die Durchführung der Gebäudetrocknung und Leckageortung als Dienstleistung. Sollte die Leistung aufgrund eines Umstands, der in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fällt, nicht erbracht werden können, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die entstandenen Aufwendungen zu erstatten.

 

XVI. Datenschutz

 

1.             Der Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten die vom Auftraggeber bereitgestellten Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Daten werden nur für die Abwicklung des jeweiligen Projekts verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder der Auftraggeber hat ausdrücklich zugestimmt.

Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von uns gespeicherten Daten zu verlangen. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, kann der Auftraggeber die Löschung der Daten verlangen.

 

XVII. Schlussbestimmungen

 

1.             Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

2.             Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist unser Unternehmenssitz.

3.             Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

4.     Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

Jetzt Schaden melden

Melden Sie bequem ihren aktuellen Schaden. Wir helfen ihnen zudem 24/7 mit unserem Notdienst. 

Formular ausfüllen

Füllen Sie unser Formular mit allen Pflicht Angaben aus.

Absenden

Drücken Sie auf den Absenden Button und wir erhalten alle relevanten Informationen.

Umgehende Rückmeldung

Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich und klären den weiteren Verlauf mit Ihnen.

Notfall?

Rufen Sie unseren Notfall Dienst an